II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Rahmengeschehen Der Beschuldigte hatte am Abend des 27. Augusts 2021 bei sich zu Hause an der F.________ (Strasse) in K.________ eine Grillparty mit seinen drei langjährigen Kollegen C.________, D.________ und E.________ geplant, die er teilweise während mehrerer Jahre nicht mehr gesehen hatte. Weil seine Ehefrau nicht da war, bereitete er für die Party nachmittags alles selber vor. Nach den Vorbereitungen fuhr er gegen 18:00 Uhr in seinem Personenwagen von seinem Domizil an der F.________ (Strasse) in K.________ los, um den ersten Gast beim nahegelegenen Bahnhof K.________ abzuholen (pag.