5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Zufolge der beschränkten Berufung des Beschuldigten hat die Kammer die Schuldsprüche wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und mehrfach versuchter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, die gesamte Strafzumessung sowie die Kosten und Entschädigungsfolgen zu überprüfen. Der erstinstanzliche Freispruch vom Vorwurf des Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand sowie der Schuldspruch wegen einfacher Verkehrsregelverletzung sind hingegen in Rechtskraft erwachsen.