2024. Auf den Widerruf des bedingten Vollzugs sei zu verzichten. Eventualantrag 2: Sofern der Schuldspruch wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie versuchter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit bestätigt wird: die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien zu einem Viertel vom Kanton Bern zu übernehmen und es sei dem Angeschuldigten für das erstinstanzliche Verfahren ein Viertel seiner Parteikosten (gemäss Kostennote vom 26. Januar 2023) auszurichten.