2024. Eventualantrag 1: Sofern der Angeschuldigte wegen versuchter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit freigesprochen, er hingegen wegen (fahrlässigem) pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall verurteilt wird: die Busse sei angemessen zu reduzieren, die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien zur Hälfte vom Kanton Bern zu übernehmen und es seien dem Angeschuldigten für das erstinstanzliche Verfahren die Hälfte seiner Parteikosten (gemäss Kostennote vom 26. Januar 2023) auszurichten und für das oberinstanzliche Verfahren die Hälfte seiner Kostennote vom 16. Januar 2024.