CHF 550.00 sowie zu den gesamten Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 5'612.90. Der dem Beschuldigten mit Strafbefehl vom 24. Dezember 2020 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 290.00 gewährte bedingte Vollzug wurde nicht widerrufen und stattdessen die Probezeit um ein Jahr verlängert, unter Auferlegung der diesbezüglichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 an den Beschuldigten (pag. 346 f., Ziff. II und III erstinstanzliches Urteil und Urteilsberichtigung pag. 398 f., S. 39 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).