I. erstinstanzliches Urteil). Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch mangelnde Aufmerksamkeit und dadurch Missachten des Signals «kein Vortritt», des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie der mehrfachen, versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, alles begangen am 27. August 2021 in K.________, schuldig.