1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 27. Januar 2023 (pag. 345 ff.) von der Anschuldigung des Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand (mind. 0.63 ‰), angeblich begangen am 27. August 2021 in K.________, frei, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag. 346, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil).