Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 24. Mai 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das Umweltschutzgesetz durch Ablagern von Abfällen ausserhalb bewilligter Deponien, angeblich begangen in der Zeit vom 29. März 2019 bis am 24. Mai 2019, infolge Verjährung – ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten – eingestellt wurde (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). II. A.________ wird schuldig erklärt: