23 Der Beschuldigte bestätigte im Formular «Selbstdeklaration Baukontrolle» am 11. August 2020 unterschriftlich, sich an die Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung gehalten zu haben, obwohl er die Auflagen des Bauentscheids vom 29. März 2019 bezüglich Entsorgung von Bauabfällen missachtete und rund 20 Kubikmeter Asphalt im Garten – anstatt in einer dafür vorgesehenen Deponie – entsorgte. In casu sind keine Faktoren ersichtlich, die besonders verschuldenserhöhend oder –mindernd ins Gewicht fallen.