17. Asperation für die Widerhandlung gegen das BauG durch Falschausfüllen des für die baupolizeiliche Selbstkontrolle notwendigen amtlichen Formulars Für eine Widerhandlung gegen das BauG durch Falschausfüllen des für die baupolizeiliche Selbstkontrolle notwendigen amtlichen Formulars (Art. 50 Abs. 2 i.V.m. 3 BauG) sehen die VBRS-Richtlinien eine Busse ab CHF 2'000.00 vor (S. 67).