Desgleichen ist die Dauer des durch den Beschuldigten verursachten rechtswidrigen Zustands verschuldenserhöhend zu gewichten. Der im Garten entsorgte Asphalt wurde erst rund zwei Jahre später durch die inzwischen neuen Eigentümer der Liegenschaft entdeckt. Der Beschuldigte handelte dreist und mit einer nicht unerheblichen kriminellen Energie. Er entfernte den durch ihn im Garten entsorgten Asphalt trotz Verfügung der Baupolizeibehörde vom 10. April 2019 mit dem Verweis auf die Auflagen gemäss