eine Busse ab CHF 2'000.00 vor (S. 64 f.). Der Beschuldigte missachtete die Auflagen bezüglich Entsorgung von Bauabfällen im Bauentscheid vom 29. März 2019, indem er rund 20 Kubikmeter Asphalt in seinem Garten deponierte und anschliessend mit einer Schicht Erde verdeckte. Die Menge des auf diesem Weg widerrechtlich entsorgten Abfalls wirkt sich verschuldenserhöhend aus. Desgleichen ist die Dauer des durch den Beschuldigten verursachten rechtswidrigen Zustands verschuldenserhöhend zu gewichten.