18 lastete auch U.________ (Mitglied der Familie O.) den Beschuldigten nicht unnötig und unterschied zwischen Selbsterlebtem und dem, was ihm durch andere zugetragen wurde oder er aufgrund der Gesamtumstände vermutete. So beschrieb er, wie der Beschuldigte mit dem «Dumper» mit jeder Ladung hinter sein Haus gefahren und dann «leer wieder zurückgekommen» sei, wobei er nicht gesehen habe, aber vermute, was der Beschuldigte mit dem Asphalt hinter dem Haus gemacht habe (pag. 98 Z. 60 ff.). Weiter führte er auf Frage, ob er etwas zum aufgefundenen Asphalt sagen könne, aus (pag. 99 Z. 71 ff.