Es sei unrealistisch, dass der gesamte Untergrund mit Bauresten ausgefüllt sei. Zudem sei gemäss den von der Vorinstanz ignorierten Angaben des Beschuldigten nicht der gesamte Vorplatz, sondern weniger als die Hälfte desselben, mithin eine Fläche von 30- 40 Quadratmetern, asphaltiert gewesen. Gemäss einer Internetrecherche seien Asphaltschichten fünf bis acht Zentimeter dick. Bei einer Fläche von 30-40 Quadratmetern und einer Dicke von zehn Zentimetern würde das Asphaltvolumen somit drei bis vier Kubikmeter betragen; bei einer Fläche von 70 Quadratmetern sieben Kubikmeter, was beides in einem krassen Missverhältnis zum Tatvorwurf von 20 Kubikmetern stehe (zum Ganzen pag.