14 gesetzt hätte. Zudem sei die negative Einstellung von U.________ (Mitglied der Familie O.) gegenüber dem Beschuldigten und dessen Familie erstellt. Durch das schlechte Nachbarschaftsverhältnis habe U.________ (Mitglied der Familie O.) ein Motiv für Falschaussagen gehabt. Weiter habe er das Schreiben vom 25. Januar 2020 an die Baukommission C.________(Ort) mitunterzeichnet, was belege, dass er in Bezug auf die Anschuldigung der widerrechtlichen Baumaterialentsorgung mit F.________ (Mitglied der Familie N.) zusammengespannt habe. Schliesslich enthielten U.________s(Mitglied der Familie O.) Aussagen