Im Übrigen sei unlogisch, dass F.________ (Mitglied der Familie N.) in seinem Schreiben vom 25. Januar 2020 an die Baukommission C.________(Ort) darauf hingewiesen habe, dass im Wald Bauschutt zu liegen gekommen sei, demgegenüber aber nicht erwähnt habe, dass der Beschuldigte angeblich Asphalt hinter seinem Haus entsorgt habe. Hätte er letzteres entsprechend seiner Behauptung gesehen, dann hätte er dies im genannten Schreiben zweifellos erwähnt, zumal es darin gerade um den Umgang mit Bauschutt ging (zum Ganzen pag. 442 ff.). U.________s(Mitglied der Familie O.)