Die vom Beschuldigten eingereichten, vermeintlich entlastenden Rechnungen für Mulden und Entsorgung seien schliesslich «nicht einschlägig». Sie bestätigten die Entsorgung verschiedenster Materialien, jedoch nicht die ordnungsgemässe Entsorgung von Asphalt. Zudem stünden die aus den Dokumenten ersichtlichen Entsorgungsvorgänge wohl im Zusammenhang mit dem anlässlich der umfangreichen Umbauarbeiten im Innenbereich angefallenen Abfall/Bauschutt, habe der Beschuldigte mit den Arbeiten am asphaltierten Vorplatz aufgrund der Baubewilligung doch erst Anfang April 2019 beginnen können.