Weiter zeigten die Fotos, dass der Beschuldigte im Rahmen seiner Gartenumgestaltung eine massive Terrainaufschüttung vorgenommen habe, die zum Zeitpunkt der Aufnahmen noch relativ frisch gewesen sei und mithin nicht den Voreigentümern zugeschrieben werden könne, was dafürspreche, dass der wenige Zentimeter unterhalb der Oberfläche aufgefundene Asphalt von ihm dort habe deponiert worden sein müssen. Schliesslich entspreche das entdeckte Material in der Zusammensetzung genau dem vom Beschuldigten entfernten früheren Vorplatzbelag. Die Verkaufsdokumentation veranschauliche, dass der Beschuldigte den Garten komplett neu gestaltet und dazu offensichtlich umfangreiche Erdbewegungen