Der Beschuldigte habe sich zur Kernfrage – wer den im Garten entdeckten Asphalt deponiert habe – karg und stereotyp geäussert. Gegenüber der Polizei habe er noch vermutet, das Material könnte von Vorbesitzern dort deponiert worden sein. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe er dann keine Erklärung mehr für das zweifellos vorhandene Material gehabt und habe hartnäckig versucht, das Thema immer wieder vom Asphalt wegzubringen, indem er auf einen Betonbrocken hingewiesen habe, den er angeblich zu einem Felsen hätte modellieren wollen und der ihm, weil er im Umgang mit dem Bagger nicht so geschickt sei, heruntergefallen und den Abhang hinuntergerollt sei.