_ habe diesbezüglich authentisch erzählt, der Beschuldigte habe sie angerufen und offeriert, das Material zu entfernen, sofern sie und ihr Partner den Transport bezahlten. Sie sei damit nicht einverstanden gewesen, weshalb der Beschuldigte anschliessend vorgeschlagen habe, sie und ihr Partner könnten das Material entfernen und er würde den Transport bezahlen. Als sie darauf erwidert habe, sie sei nicht bereit, ein weiteres Mal «für sein Zeug geradezustehen», habe der Beschuldigte eingewendet, er bezahle sowohl die Entfernung als auch den Abtransport des Materials, wenn sie im Gegenzug die Anzeige zurückziehe.