11 den Beschuldigten gehegt, obwohl sie und ihr Partner nach dem Einzug am H.________ anscheinend eine Vielzahl an Mängeln im und am Haus festgestellt hätten, wovon der im Garten gefundene Teer bloss der Schlusspunkt dargestellt habe. Die von ihr geschilderten und vom Beschuldigten nie bestrittenen «Verhandlungsangebote» desselben als Reaktion auf die Anzeigeerstattung erscheinten sodann glaubhaft. R.________ habe diesbezüglich authentisch erzählt, der Beschuldigte habe sie angerufen und offeriert, das Material zu entfernen, sofern sie und ihr Partner den Transport bezahlten.