Sie und ihr Partner hätten daraufhin die Nachbarn hinzugezogen, wobei F.________ (Mitglied der Familie N.) bemerkt habe, dass sein Marchstein vergraben sei. Schliesslich hätten sie alles so sein lassen und seien mit den vom Fund erstellten Fotografien zur Polizei gegangen. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe R.________ keinen übertriebenen Groll gegen