379 ff.). Die aufgrund ihrer Parteistellung polizeilich und gerichtlich als Auskunftsperson befragte R.________ (sie zog ihre Zivilklage erst nach der Vorladung zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurück [pag. 201]) habe schlüssig und nüchtern geschildert, wie sie und ihr Partner den Asphalt sowie weiteren Bauschutt gefunden hätten. Ihre Aussagen enthielten zudem originelle Details, die kaum erfunden sein könnten.