Der polizeilich als Auskunftsperson und gerichtlich als Zeuge befragte U.________ (Mitglied der Familie O.) habe das konkrete Tatgeschehen ebenfalls nachvollziehbar geschildert und beschrieben, wie der Vater des Beschuldigten das «Zeugs» rausgebaggert und den Asphalt in einen kleinen «Dumper» getan habe. Damit sei der Beschuldigte dann mit jeder Ladung hinter sein Haus gefahren und «leer wieder zurückgekommen». Was er dort mit dem Asphalt gemacht habe, habe er nicht gesehen, aber er habe eine Vermutung. U.________s (Mitglied der Familie O.) Schilderungen seien frei von Lügensignalen und fügten sich gemeinsam mit der Auffindesituation des Bauschutts und den Aussagen von F.___