9 dass der Beschuldigte am 11. August 2020 im Formular «Selbstdeklaration Baukontrolle» bewusst falsch angab, die Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung eingehalten zu haben (S. 33 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 391). Sie erwog, der polizeilich als Auskunftsperson und gerichtlich als Zeuge befragte F.___