300 ff.), von F.________ (Mitglied der Familie N.) (pag. 93 ff. und pag. 289 ff.), von U.________ (Mitglied der Familie O.) (pag. 97 ff. und pag. 293 ff.) und von V.________ (pag. 296 ff.) vorhanden. Es wird darauf verzichtet, die einzelnen Beweismittel zusammenzufassen und es wird soweit relevant direkt im Rahmen der Beweiswürdigung (E. 11 unten) darauf eingegangen. Ferner wird auf die amtlichen Akten verwiesen.