an die Baukommission der Gemeinde C.________(Ort) betreffend «Überprüfung Bauschuttentsorgung» vom 25. Januar 2020 (pag. 48), die verschiedenen vom Beschuldigten eingereichten Rechnungen betreffend den Transport von Mulden, die Entsorgung Bauschutt etc. (pag. 62 ff., pag. 76 ff. und pag. 154), die Entsorgungsbestätigung der T.________AG vom 22. Oktober 2021 (pag. 320) und die Verkaufsdokumentationen aus den Jahren 2017 und 2020 (pag. 228 ff. und pag. 241 ff.) vor. Als subjektive Beweismittel sind die Aussagen des Beschuldigten (pag. 24 ff. und pag. 303 ff.), von R.________ (pag. 8 ff. und pag. 300 ff.), von F.__