7 unklar, wohin er mit dem Bauschutt «gegangen sei», weshalb sie eine Überprüfung durch die Baukommission verlangten (pag. 48). Anlässlich der daraufhin am 8. und 18. Februar 2020 durchgeführten Kontrollen, stellte die Baupolizeibehörde keine illegalen Bauschuttablagerungen fest (pag. 49). Am 11. August 2020 füllte der Beschuldigte das Formular «Selbstdeklaration Baukontrolle 2» aus, bestätigte darin, die Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung eingehalten zu haben, und reichte dieses unterzeichnet der Baubewilligungsbehörde ein (pag.