bzw. P.________) andererseits ist unbestritten, dass sich dieses im Laufe der Renovati- ons- und Umbauarbeiten des Beschuldigten immer mehr verschlechterte. Die Gründe für das zunehmend schlechte Nachbarschaftsverhältnis sind indes bestritten; der Beschuldigte nannte als solche insbesondere Missgunst und Neid seitens der Familien N.________(Familie von F., G., L. und M.) und O.________ (pag. 25 Z. 48, pag. 27 Z. 146 f., pag. 307 Z. 46 f., pag. 308 Z. 20 ff. und Z. 33 ff. und pag. 444 N 11). Letztere bezeichneten unter anderem die verweigerte Zustimmung zu baulichen Massnahmen sowie Unstimmigkeiten zwischen der Ehefrau des Beschuldigten und Q._