__ eine baupolizeiliche Kontrolle statt. Mit Schreiben vom 10. April 2019 teilte die Baupolizeibehörde dem Beschuldigten und dessen Ehefrau mit, anlässlich der Kontrolle vom 9. April 2019 sei festgestellt worden, dass auf einem Teil der Waldparzelle (C.________(Ort) Gbbl.-Nr. ________) widerrechtlich Humus und teilweise Betonreste deponiert bzw. entsorgt worden seien. Weiter wurde auf die Auflagen gemäss Ziffer 4.4 des Bauentscheids vom 29. März 2019 verwiesen und festgehalten, dass im Bauentscheid auf das Merkblatt «Gewässer- schutz- und Abfallvorschriften auf Baustellen» hingewiesen worden sei und die gesetzlichen Vorgaben zwingend einzuhalten seien. Schliesslich verfügte die Baupo-