Bei den «Auflagen bezüglich: Entsorgung von Bauabfällen» verwies die Gemeinde C.________(Ort) auf das Merkblatt «Gewässerschutz- und Abfallvorschriften auf Baustellen» des Amtes für Wasser und Abfall und hielt fest, dieses stelle einen integrierenden Bestandteil des Bauentscheids dar (zum Ganzen pag. 109 ff.). Ebenfalls am 29. März 2019 entsprach die Gemeinde C.________(Ort) dem Gesuch des Beschuldigten um Erlaubnis des vorzeitigen Baubeginns (pag.