In der Folge bauten die vier Geschwister ihre jeweiligen Einfamilienhäuser und bezogen diese mit ihren Familien, wobei F.________ (Mitglied der Familie N.) am 1. April 1964 als erster in sein Haus am I.________ zog und dieses zumindest bis zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ununterbrochen bewohnte. Das Haus am H.________, welches später vom Beschuldigten und dessen Familie gekauft, bewohnt und wieder verkauft wurde, bauten und bewohnten ursprünglich L.________ (Mitglied der Familie N.) und seine Frau. Im Jahr 1999 verstarb L.________ (Mitglied der Familie N.), worauf seine Ehefrau, M.___