Der Beschuldigte reichte am 11.08.2020 die Selbstdeklaration Baukontrolle 2 ein, mit welcher er bestätigte, die Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung eingehalten und das Bauvorhaben fertiggestellt zu haben. Anlässlich der am 23.10.2020 durchgeführten Nachkontrolle zur Bauabnahme, bei welcher keine Bodenproben entnommen wurden oder Grabungen erfolgten, wurden keine Mängel festgestellt.