In einer am 10.04.2019 durch die Gemeinde C.________(Ort) erlassenen Verfügung, wurde die illegale Abfallentsorgung durch Ablagern von Betonresten festgestellt und der Beschuldigte angewiesen, nach Inkrafttreten der Verfügung innert 30 Tagen das illegal gelagerte Baumaterial ordnungsgemäss zu entsorgen. Der Beschuldigte reichte am 11.08.2020 die Selbstdeklaration Baukontrolle 2 ein, mit welcher er bestätigte, die Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung eingehalten und das Bauvorhaben fertiggestellt zu haben.