_) widerrechtlich Humus und Betonreste deponiert worden waren, womit der Beschuldigte gegen die Auflagen, welche ihm im Bauentscheid vom 29.03.2019 zur Entsorgung der Abfälle auferlegt worden waren, verstiess. In einer am 10.04.2019 durch die Gemeinde C.________(Ort) erlassenen Verfügung, wurde die illegale Abfallentsorgung durch Ablagern von Betonresten festgestellt und der Beschuldigte angewiesen, nach Inkrafttreten der Verfügung innert 30 Tagen das illegal gelagerte Baumaterial ordnungsgemäss zu entsorgen.