Der relevante Sachverhalt wird im Strafbefehl wie folgt umschrieben (pag. 134): Anlässlich einer am 09.04.2019 durchgeführten baupolizeilichen Kontrolle wurde festgestellt, dass auf einem Teil der Waldparzelle (C.________(Ort) Gbbl.-Nr. ________) widerrechtlich Humus und Betonreste deponiert worden waren, womit der Beschuldigte gegen die Auflagen, welche ihm im Bauentscheid vom 29.03.2019 zur Entsorgung der Abfälle auferlegt worden waren, verstiess.