439 ff.). Mit Verfügung vom 5. September 2023 erachtete die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel als abgeschlossen (pag. 464 f.). 3. Anträge des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ stellte für den Beschuldigten in der Berufungsbegründung folgende Anträge (pag. 440): 1. In Gutheissung der Berufung sei Ziffer II des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs aufzuheben und der Beschuldigte von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zu Lasten des Staates.