2. Berufung / schriftliches Verfahren Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt D.________, der ehemalige private Verteidiger von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), für den Beschuldigten fristgerecht Berufung an (pag. 331). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 21. März 2023 (pag. 359 ff.) und wurde dem Beschuldigten am 22. März 2023 zugestellt (pag. 404). Mit Eingabe vom 11. April 2023 reichte der inzwischen neu mandatierte Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein und focht das Urteil vom 24. Mai 2022 teilweise an (pag. 407 f.).