1. der Widerhandlungen gegen das Baugesetz, begangen in C.________(Ort) wie folgt: 1.1. in der Zeit von 29.03.2019 – 09.04.2021 durch Nichteinhalten der Auflagen des Bauentscheids; 1.2. am 11.08.2020 durch Falschausfüllen der Selbstdeklaration «Baukontrolle»; 2. der Widerhandlung gegen die Umweltschutzgesetzgebung, begangen in der Zeit von 25.05.2019 – 09.04.2021 in C.________(Ort) durch Ablagern von Abfällen ausserhalb bewilligter Deponien;