1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht [nachfolgend: Vorinstanz) erkannte mit Urteil vom 24. Mai 2022 Folgendes (Hervorhebungen im Original [pag. 326 ff.]): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen der Anschuldigung der Widerhandlung gegen die Umweltschutzgesetzgebung, angeblich begangen in der Zeit von 29.03.2019 – 24.05.2019 in C.________ (Ort) durch Ablagern von Abfällen ausserhalb bewilligter Deponien wird infolge Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: