2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Obergericht von CHF 2'000.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Es wird keine Entschädigung ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwältin Dr. B.________ - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste Bern, 6. September 2023 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: