Er war wegen körperlicher Einschränkungen – Adipositas, Arthrose, COPD, Diabetes Typ II und Hinweise auf eine Herzinsuffizienz – zunehmend auf Betreuung angewiesen und die Infrastruktur der Justizvollzugsanstalt G.________ wurde seinen Bedürfnissen nicht gerecht (amtliche Akten BVD pag. 2113 f.). Infolge dessen wurden diverse Einrichtungen für eine mögliche Verlegung kontaktiert (vgl. die Ausführungen und die Fundstellennachweise im angefochtenen Entscheid, pag. 39, Ziff. 3.3.2). Sämtliche Einrichtungen, ausgenommen die Justizvollzugsanstalten H.________ und D.________, lehnten eine Verlegung mangels Kapazität oder Eignung ab.