___ verlegt. Nach mehrjährigem Aufenthalt informierte die Justizvollzugsanstalt G.________ die BVD wiederholt, so unter anderem mit Schreiben vom 26. November 2020, dass die Sicherheit und die körperliche Integrität des Beschwerdeführers in der Justizvollzugsanstalt G.________ aufgrund seines Alters und des sich verschlechternden Gesamtzustands nicht mehr gewährleistet werden könne. Er war wegen körperlicher Einschränkungen – Adipositas, Arthrose, COPD, Diabetes Typ II und Hinweise auf eine Herzinsuffizienz – zunehmend auf Betreuung angewiesen und die Infrastruktur der Justizvollzugsanstalt G._____