15.5 Gegen den Beschwerdeführer wurde in den Jahren 1981, 1986 und 1990 jeweils eine (altrechtliche) Verwahrung angeordnet, die mit Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 20. Juli 2009 als Verwahrung i.S.v. Art. 64 StGB weitergeführt wurde (amtliche Akten SID pag. 1). Am 3. April 2002 wurde der Beschwerdeführer in die Justizvollzugsanstalt G.________ verlegt.