Es gehe ihm in erster Linie darum, dass er aus pflegerischen Gründen oder als Progressionsstufe in eine andere Einrichtung verlegt werde. Wenn keine staatliche Institution zur Verfügung stehe, müsse er in eine private verlegt werden. Er habe bereits aufgezeigt, weshalb die Justizvollzugsanstalt H.________ nicht in Betracht falle. Eine Verlegung des Beschwerdeführers sei angesichts der Unfähigkeit bzw. Weigerung der Justizvollzugsanstalt D.________, dem Beschwerdeführer elementare Vollzugserleichterungen zu gewähren, dringend angezeigt (pag. 7 ff.).