Ergänzende Sachverhaltsabklärungen im oberinstanzlichen Verfahren sind nicht angezeigt. Das Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht als verwaltungsunabhängige Beschwerdeinstanz dient in erster Linie der Überprüfung des verwaltungsinternen Beschwerdeverfahrens und -entscheids, mithin der Rechts-