6. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern am 24. März 2023 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 57 f.). 7. Rechtsanwältin Dr. B.________ reichte mit Eingabe vom 30. März 2023 auf Aufforderung hin ihre Vollmacht nach (pag. 65 f.; pag. 57 f.).