2 sondere gemäss EMRK, für den Verwahrungsvollzug eingehalten werden können (z.B. Pflegezentraum C.________) zu verlegen. 3. Eventualiter: Es sei das Amt für Justizvollzug zu verpflichten, bzw. die Justizvollzugsanstalt D.________ anzuweisen, im Falle des Beschwerdeführers die Vorgaben der europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Schweizerischen Bundesverfassung einzuhalten.