19.5 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten wirken sich insgesamt im Umfang von einem Monat straferhöhend aus, weshalb die Freiheitsstrafe von 14 auf 15 Monate zu erhöhen ist. 20. Strafmass Zusammenfassend erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten als angemessen.