17 nicht zu einer Strafminderung. Allerdings ist es im Mai 2021 und somit während hängigem Verfahren zu zwei weiteren Geschwindigkeitsüberschreitungen gekommen. Diese führten immerhin erneut zu einem Führerausweisentzug von zwei Monaten und zur Anordnung eines eintägigen Verkehrsunterrichts (pag. 110 ff.; pag. 257). Es handelte sich dabei um zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen jeweils am gleichen Ort, von 23 km/h resp. 22 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (pag.